Überspannungsschutz bei Gewitter

Herne. Besonders nach warmen Sommertagen ist das Risiko von Wärmegewittern und damit verbundenen Überspannungsschäden hoch. An bis zu 30 Tagen im Jahr blitzt und donnert es in Deutschland. Jahr für Jahr schlagen dabei rund 1,5 Millionen Blitze ein. Die Provinzial Versicherung empfiehlt daher, in den Überspannungsschutz zu investieren.

Seit 1992 hat sich die Zahl der Gewitter in Deutschland verdoppelt.
Mit Blitz und Donner sind auch die Schadensmeldungen bei den Versicherern gestiegen, nicht zuletzt weil Geräte mit empfindlicher Mikroelektronik fast überall zu finden sind. Auch stark vernetzte Systeme und weit verzweigte Leitungsnetze tragen zu diesem Trend bei. In den meisten Fällen geht es aber nicht um Gebäudeschäden oder gar niedergebrannte Häuser, sondern um Defekte an technischen Haushaltsgeräten wie Fernseher, DVD-Player, Telefone oder Computer. Ursache sind im Leitungsnetz auftretende Überspannungen. Dazu muss der Blitz nicht einmal unmittelbar ins Haus einschlagen. Über Leitungen und Kabel, aber auch über das Erdreich können die Überspannungen in das Stromnetz der Haushalte gelangen und erhebliche Schäden an elektronischen Geräten verursachen. Das muss aber nicht sein, denn gegen Überspannungen kann man sich erfolgreich schützen.

Spannungen bis zu mehreren tausend Volt
Die Netzspannung in deutschen Haushalten liegt gewöhnlich bei 230 Volt. Bei einem Gewitter aber können Spannungen von bis zu einigen tausend Volt auftreten und ins Strom- und Telefonnetz eindringen. Ob und welche Schäden infolge von Überspannungen nach einem Blitzeinschlag auftreten können, hängt von der Höhe der Überspannung und der Spannungsfestigkeit der Geräte ab. Entfernungen von mehreren hundert Metern zwischen Einschlagsstelle und Endgerät stellen dabei kein Hindernis dar. Im Extremfall rufen Überspannungen den Brand des technischen Geräts hervor.

Wie kann man sich schützen?
Als wirksamen Schutz vor Überspannungsschäden empfehlen die Schadenverhütungsexperten der Westfälischen Provinzial Versicherung ein gestuftes System: Der äußere Blitzschutz am Gebäude, der Blitzableiter, ist für öffentliche Gebäude vorgeschrieben und für Privathäuser in freistehender Lage ratsam. Ein guter innerer Überspannungsschutz unterteilt sich in den Grund-, Anlagen- und Geräteschutz.

„Zum Grundschutz gehört ein umfassender Potenzialausgleich“, erläutert Ralf Tornau von der Provinzial. Dazu werden alle metallenen Systeme im Gebäude, beispielsweise die Heizung, an eine Potenzialausgleichsschiene angeschlossen, die Spannungsunterschiede verhindert. Weiterer Bestandteil des Grundschutzes ist die ordnungsgemäße Erdung von terrestrischen und SAT-Antennen. Verfügt das Gebäude über einen Blitzableiter, muss ebenfalls ein Blitzstromableiter eingebaut werden. Denn selbst wenn die Brandgefahr durch einen äußeren Blitzableiter weitestgehend vermieden wird, muss auch die gefährliche Blitzenergie zur Erde abgeleitet werden, um Personen und elektrische Anlagen zu schützen. Blitzstromableiter werden vom Elektro-Fachunternehmen direkt hinter dem Hausanschlusskasten installiert und verhindern, dass nach einem Blitzeinschlag Schäden an der Gebäudeinstallation verursacht werden. Anlagenschutzgeräte reduzieren die verbleibende Überspannung im Stromversorgungsnetz der Gebäude und leiten auch Überspannungen ab, die durch fehlerhafte Schaltvorgänge im Stromnetz erzeugt werden, beispielsweise durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft.

Als letztes Glied in der Kette wirkt der Geräteschutz. Fernseher, Stereoanlage, DVD-Player und Fax können beispielsweise durch Feinschutzgeräte, die steckerfertig im Fachhandel gekauft und selber angeschlossen werden können, abgesichert werden. „Der Geräteschutz allein reicht jedoch bei Überspannungen durch direkten oder indirekten Blitzeinschlag nicht immer aus“, betont Tornau. Er fängt lediglich die Restenergie ab, die sich an den ersten beiden „Schutzwällen“ vorbeigemogelt hat.

Ein Komplett-Schutz für Gebäude und Inventar ist daher sehr zu empfehlen – auch nach der Fußball-WM, denn mit Sommergewittern muss weiterhin gerechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Westfälischen Provinzial. Für die Inhalte fremder Quellen sind wir nicht verantwortlich.