Haben Sie schon Ihre Zulagen beantragt? Die Riester-Rente gehört heutzutage zum Grundstein der privaten Altersvorsorge. Weil die gesetzliche Rente bei weitem nicht mehr für eine ausreichende Altersversorgung garantieren kann, belohnt der Staat jeden Riester-Sparer mit hohen jährlichen Zuzahlungen und Steuervorteilen. Streichen auch Sie mit unserer Riester-Rente das Maximum an staatlicher Förderung ein. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot und sind Ihnen bei der Beantragung Ihrer Zulagen behilflich.
Wer kann "riestern"? Eine Riester-Rente kann jeder abschließen, der zur staatlichen Förderung berechtigt ist. Hierzu zählen:
Arbeitnehmer Angestellte im öffentlichen Dienst Beamte, Richter und Soldaten Versicherungspflichtige Selbstständige Landwirte Eltern in der Kindererziehungszeit Wehr- und Zivildienstleistende Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) Wie funktioniert die Riester-Rente? Im Rahmen der Riester-Förderung unterstützt der Staat Ihre Riester-Rente mit regelmäßigen Zuzahlungen und Steuervorteilen. Von dem Gesamtbeitrag, der jedes Jahr Ihrem Vertrag zufließt, müssen Sie nur einen Teil selbst beitragen.
Höhe der staatlichen Zulagen
Das schenkt Ihnen der Staat:
Grundzulage Höhe pro Jahr Für Singles 154 Euro Für Verheiratete 308 Euro
Kinderzulage Höhe pro Jahr Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde 300 Euro Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde 308 Euro
Steuervorteile Während Familien hauptsächlich von der Zulage profitieren, sind für Gut- und Besserverdiener gerade die hohen Steuerersparnisse der RiesterRente interessant. Denn je höher Ihr individueller Steuersatz, desto stärker unterstützt Sie der Staat bei Ihrer RiesterRente:
Sonderausgaben Steuerlich sonderabzugsfähige Eigenbeiträge 2.100 Euro maximal
Überschussbeteiligung für zusätzliche Rendite
Unsere RiesterRente ist eine private Rentenversicherung, die alle Vorschriften für die staatliche Förderung erfüllt. Wir legen Ihre Beiträge rentabel an, um die garantierten Leistungen erbringen zu können. Dabei erwirtschaften wir Überschüsse, die wir an Sie weitergeben. Die Höhe der Überschüsse richtet sich hauptsächlich nach dem Verlauf der Kapitalmärkte, der Lebenserwartung sowie Verwaltungskosten. Aus diesem Grund werden diese jährlich neu festgelegt. Genaue Prognosen künftiger Entwicklungen sind daher nicht möglich. Die Überschussbeteiligung kann jedoch nicht garantiert werden.
Wie bekomme ich die volle staatliche Förderung? Um in den vollen Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen, müssen Sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen:
Der Gesamtbeitrag, also Eigenbeitrag plus Förderung, muss mindestens 4% Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, maximal 2.100 Euro Haben Sie kein eigenes Einkommen, müssen Sie lediglich den einheitlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro selbst bezahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn Ihr Ehepartner Anspruch auf die Riester-Rente hat Sie können aber auch die Höhe Ihres Eigenbeitrags bei Bedarf an Ihre Lebenssituation anpassen. Wenn Sie weniger als 4% des Bruttoeinkommens einzahlen möchten, reduziert sich entsprechend Ihre Zulage. Der einheitliche Mindesteigenbeitrag für alle, die "riestern", liegt bei 60 Euro jährlich. Ihren Beitrag können Sie ganz nach Wunsch monatlich oder jährlich leisten.
Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an!